Inter·ventions·stellen
Beratungs·stellen
Hilfe bei häuslicher Gewalt und bei Stalking.
Das Fach·wort für die Beratungs·stelle ist: Inter·ventions·stelle.
Sie erleben Gewalt zu Hause?
Oder Sie erleben Stalking?
Dann rufen Sie eine Beratungs·stelle an!
In Sachsen-Anhalt gibt es 4 Beratungs·stellen:
Magdeburg
Sie wohnen in:
- Magdeburg
- Landkreis Börde
- Landkreis Harz
- Jerichower Land
Dann ist Ihre Beratungsstelle:
Interventionsstelle Magdeburg
Halle (Saale)
Sie wohnen in:
- Halle (Saale)
- Burgenlandkreis
- Mansfeld-Südharz
- Saalekreis
Dann ist Ihre Beratungsstelle:
Interventionsstelle Halle
Telefon: 03 45 – 68 67 90 7
Fax: 03 45 – 68 67 84 5
E-Mail: interventionsstelle@awo-halle-merseburg.de
Internet·seite: www.awo-halle-merseburg.de
Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.
Dessau-Roßlau
Sie wohnen in:
- Dessau-Roßlau
- Landkreis Wittenberg
Dann ist Ihre Beratungsstelle:
Interventionsstelle Dessau-Roßlau
Telefon: 03 40 – 66 12 85 39
Mobil: 01 77 – 78 44 07 2
E-Mail: Intervention.dessau@awo-spi.de
Internet·seite: www.awo-spi.de
Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.
Köthen
Sie wohnen in:
- Landkreis Anhalt-Bitterfeld
- Salzlandkreis
Dann ist Ihre Beratungsstelle:
Interventionsstelle Dessau-Roßlau
Mobil: 01590 – 449 97 98
E-Mail: Intervention.dessau@awo-spi.de
Internet·seite: www.awo-spi.de
Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.
Stendal
Sie wohnen in:
- Altmarkkreis Salzwedel
- Landkreis Stendal
Dann ist Ihre Beratungsstelle:
Interventionsstelle Stendal
Telefon: 03 93 1 – 70 01 05
Mobil: 01 76 – 83 78 68 23
E-Mail: interventionsstelle@drk-stendal.de
Internet·seite: www.drk-stendal.de/miss-mut
Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.
Die Beratungs·stellen sind für:
- häusliche Gewalt
- und für Stalking.
Die Beratungs·stellen helfen Frauen und Männer.
Wie arbeiten wir?
Die Polizei hat Ihnen geholfen.
Und die Polizei hat auch unsere Hilfe von der Beratungs·stelle an·geboten.
Und Sie haben ja gesagt:
Ich möchte mehr Hilfe bekommen.
Dann rufen wir Sie von der Beratungs·stelle an.
Sie können uns aber immer anrufen.
Auch ohne die Polizei.
Wir beraten Sie:
- in der Beratungs·stelle
- oder am Telefon
- oder bei Ihnen zu Hause.
Es gibt ein Gewalt-Schutz-Gesetz.
In dem Gesetz steht:
Wie können die Gerichte und die Polizei bei Gewalt helfen?
Dieses Gesetz kennen wir sehr gut.
Sie bekommen Informationen von uns:
- Was sind Ihre Rechte?
- Was können Sie gegen den Gewalt·täter machen?
- Welche Gesetze helfen Ihnen?
Wir überlegen zusammen:
Was ist Ihnen passiert?
Und wir machen einen Hilfe·plan:
Wo können Sie sicher wohnen?
Wie können Sie Hilfe holen?
Wo können Sie anrufen?
Was brauchen Sie für eine Flucht?
Und Sie bekommen Informationen:
Wo gibt es Angebote?
Wo gibt es Hilfe?
Glossar
Hier erklären wir Fach·wörter.
Die Fach·wörter sollen die Leser und Leserinnen gut verstehen können.
Die Fach·wörter haben wir im Text immer blau geschrieben.
Stalking ist englisch.
Man spricht das so: Sto-king.
Stalking bedeutet zum Beispiel:
Ein Mensch beobachtet einen anderen Menschen.
Und er macht viele Fotos von diesem Menschen.
Oder er schreibt viele Nachrichten an den Menschen.
Aber der andere Mensch will das nicht.
Man sagt dann auch:
Ein Mensch stalkt einen anderen Menschen.
Was ist ein Gewalt·täter?
Manche Menschen sind Gewalt·opfer.
Gewalt·opfer haben Gewalt erlebt.
Und andere Menschen sind Gewalt·täter.
Ein Gewalt·täter benutzt Gewalt gegen andere Menschen.
Zum Beispiel:
- Er schlägt einen anderen Menschen.
- Er schreit einen anderen Menschen an.
- Oder er fasst einen anderen Menschen an.
Aber der andere Mensch will das nicht.
Dann ist der Mensch gewalt·tätig oder ein Gewalt·täter.
Illustration: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.